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   BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63   

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https://dejure.org/1966,8230
BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63 (https://dejure.org/1966,8230)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1966 - Ib ZR 158/63 (https://dejure.org/1966,8230)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1966 - Ib ZR 158/63 (https://dejure.org/1966,8230)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1954 - III ZR 51/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63
    Die Frage, ob das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, daß beide Gesetze entsprechend den bei ihrem Zustandekommen geltenden hamburgischen Verfassungsbestimmungen ausgefertigt worden seien, ist somit nicht nachprüfbar (vgl. BGH NJW 1954, 1081).

    Auch insoweit ist das Revisionsgericht zur Nachprüfung befugt (ebenso BGH Urt. v. 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - Urteilsausfertigung 5.6 betr. Art. 3 GG, insoweit in NJW 1954, 1081 nicht abgedruckt; RGZ 102, 161, 165 betr.

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63
    Das Berufungsgericht hätte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen können, daß das Bundesverfassungsgericht bezüglich der in § 2 Preisgesetz enthaltenen Ermächtigung dargelegt hat, daß diese mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar sei, weil eine gesetzliche Regelung, die es er mögliche, aus gesamtwirtschaftlichen und sozialen Gründen die zum Nutzen des allgemeinen Wohls gebotenen preisrechtlichen Malinahmen zu treffen, dem Sozialstaatsprinzip entspreche, das auch die Vertragsfreiheit inhaltlich bestimme und begrenze (BVerfGE 8, 274, 329; vgl. auch Huber DOV 1956, 139 zu 3 c, cc).
  • RG, 28.04.1921 - VI 368/20

    Maßnahmen gegen Wohnungsmangel

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63
    Auch insoweit ist das Revisionsgericht zur Nachprüfung befugt (ebenso BGH Urt. v. 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - Urteilsausfertigung 5.6 betr. Art. 3 GG, insoweit in NJW 1954, 1081 nicht abgedruckt; RGZ 102, 161, 165 betr.
  • RG, 08.07.1924 - VI 144/24

    Irrevisibles Recht

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63
    Soweit die Revision Rechtsfehler bei der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches oder von allgemeinen Rechtsgrundsätzen durch das Berufungsgericht beanstandet, ist dem entgegenzuhalten, daß die Verletzung allgemeiner Rechtsgrundsätze, die zur Ergänzung des nicht revisiblen Landesrechts dienen, die Revision nicht eröffnet, weil sie nur Teile der Vorschrift sind, die sie ergänzen (RGZ 109, 8, 10).
  • RG, 14.01.1930 - VII 277/29

    1. Zur Abgrenzung des nichtrevisiblen Landesrechts vom Reichsrecht. 2. Ist dem

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 158/63
    Verstoß gegen Art. 153 WRV; nicht eindeutig RGZ 127, 95, 97 betr.
  • BGH, 16.03.1967 - III ZR 83/64

    Einziehung eines Grundstücks im Rahmen eines Umlegungsverfahrens - Abfindung

    Angefügt sei gegenüber den Ausführungen der Antragstellern, daß der Ib Zivilsenat in seinem Urteil vom 16. März 1966 Ib ZR 158/63 einen allgemeinen Rechtssatz verneint hat, wonach die Ausfertigung eines Gesetzes handschriftlich unterzeichnet sein und die Verkündung die Unterzeichnung der Gesetzesausfertigung ersehen lassen müsse.
  • BGH, 14.12.1966 - VIII ZR 78/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Diese Rechtsnorm ist revisibel, so daß die Revision auf die Verletzung dieser Vorschrift gestützt werden kann (vgl. RGZ 100, 211; BGH Urteil vom 28. Januar 1954 - III ZR 51/53 - NJW 1954, 1081 und vom 16. März 1966 - Ib ZR 158/63 - LM GG Art. 82 Nr. 2).
  • BGH, 21.04.1970 - VI ZR 235/68

    Voraussetzungen für die Verletzung eines Mandatsvertrages - Wiedereinsetzung in

    Unter diesem Gesichtspunkt steht der Revision § 549 ZPO in der Tat nicht entgegen (vgl. BGH Urteil vom 16. März 1966 - Ib ZR 158/63 - LM Art. 82 GG Nr. 2).
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